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02 März 2011

EuGH: Geschlecht darf Versicherungsprämien nicht beeinflussen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass unterschiedliche Prämien für "Männlein und Weiblein" unrechtmäßig sind. Die Versicherer haben bis Dezember 2012 Zeit, die Tarife und Kosten anzupassen.

In der Folge dürften Versicherungsverträge insgesamt teurer werden, denn zum einen müssen die Versicherer Reserven bilden, um tatsächlich vorhandene statitische Unterschiede zwischen Männern und Frauen auszugleichen (siehe z.B. unterschiedliche Lebenserwartung) und zum anderen dürften einige Versicherer sich die Gelegenheit zur Prämienerhöhung "durch die Hintertür" ohnehin nicht entgehen lassen.

Für Männer und Frauen dürften sich in einigen Sparten jeweils Verbesserungen, in anderen Verschlechterungen ergeben. Lebensversicherungen müssten für Männer eigentlich günstiger werden, wohingegen sich private Krankenversicherungen verteuern dürften. Aus Sicht der Frauen ist es genau umgekehrt.

Ob das Urteil des EuGH auch bereits bestehende Versicherungsverträge beeinflusst, war bis lang nicht in Erfahrung zu bringen.

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